Aktualisierung der Allgemeinen Auftragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen
der
enwima GmbH, Sophie-Charlotten-Straße 31/32, Berlin
vom 12. Juli 2022
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der enwima GmbH und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anders ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen der enwima GmbH und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nummer 9.
(3) Die enwima GmbH erbringt keine Leistungen eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die enwima GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
3. Informations- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der enwima GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr alle Informationen, Vorgänge und Umstände zur Kenntnis gegeben werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der enwima GmbH bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der enwima GmbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat die enwima GmbH die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der enwima GmbH außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums der enwima GmbH
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der enwima GmbH gefertigten Gutachten, Organisations- und Prozesspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
7. Weitergabe beruflicher Äußerungen
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der enwima GmbH (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der enwima GmbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet die enwima GmbH (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen der enwima GmbH zu Werbezwecken ist unzulässig; im Einzelfall ist die Zustimmung der enwima GmbH einzuholen.
8. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch die enwima GmbH. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Absatz 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) der enwima GmbH enthalten sind, können jederzeit von der enwima GmbH auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Der Auftraggeber wird vorher gehört.
9. Haftung
(1) Die Haftung der enwima GmbH ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (d. h. von Pflichten, die die Erfüllung eines Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der andere Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden im Falle von einfacher und leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Schadensersatzansprüche gegenüber der enwima GmbH verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Gläubigers vom Schaden sowie von den den Schaden begründenden Umständen, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis. Die Verjährungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
10. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Die enwima GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Die enwima GmbH wird Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen; Unberührt davon ist die Aushändigung an Dritte, wenn dies Gegenstand des Auftrages ist.
(3) Die enwima GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
11. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der enwima GmbH angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist die enwima GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der enwima GmbH auf Ersatz der ihr durch die in Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die enwima GmbH von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
12. Vergütung
(1) Die enwima GmbH hat neben ihren Vergütungsforderungen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen; Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der enwima GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
13. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Die enwima GmbH bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die enwima GmbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sich aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der enwima GmbH und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die enwima GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
14. E-Mail-Verkehr
Die Korrespondenz wird, soweit möglich, per E-Mail geführt. E-Mail-Korrespondenz erklären die Vertragspartner für rechtlich verbindlich. E-Mail-Ausdrucke können von der enwima GmbH zu den Akten genommen werden, die entsprechenden Dateien können anschließend gelöscht werden.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Berlin, Juli 2022
Geschäftsführung